§ 8
Gültigkeitsdauer
- Dieser Lohntarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2005 in Kraft. Er kann unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum 30. September 2007 gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
- Gleichzeitig tritt der Lohntarifvertrag vom 24. 10. 2003 außer Kraft.
Berlin, den 06. Oktober 2005
AfL Hessen e.V.
gez.
Klaus Wiegand Landesvorsitzender
IG Bauen-Agrar-Umwelt
gez.
H.-J. Wilms Stellv. Bundesvorsitzender
Ch. Burmester Bundesvorstandsmitglied